Informationen zum Elternportal
Wozu dient das Elternportal?
Das Elternportal dient als Serviceportal, mit dem Sie in einem geschützten Bereich beispielsweise
- den Stundenplan Ihres Kindes abrufen können,
- den Vertretungsplan der Klasse und Schulaufgabentermine einsehen können,
- unter „Aktuelles“ Nachrichten der Schulleitung und Elternbriefe abrufen können,
- unter „Dokumente“ allgemeine Schulinformationen nachlesen und sich wichtige Formulare herunterladen können,
- Sprechstunden bei den Lehrkräften buchen können,
- Ihr Kind im Krankheitsfall digital entschuldigen können.
Damit wir Sie als Eltern immer möglichst zeitnah informieren können, ist die Anmeldung zu unserem Elternportal notwendig.
Neben dem Angebot des Elternportals können die Eltern auch die anderen schulüblichen Kommunikationswege nutzen und sich über Sprechstunden, Elternsprechtage, Elternbriefe/Rundschreiben, den Newsletter und über unsere Homepage informieren.
Nutzungsbedingungen und Datenschutz
Die Nutzungsbedingungen und Informationen zur Nutzung Ihrer Daten bzw. zum Datenschutz können Sie hier abrufen:
Elternportal: Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung)
Anmeldeverfahren
Das Elternportal am Gymnasium Olching wurde im Schuljahr 2018/2019 eingeführt und wird von einem Großteil der Elternschaft seither rege in Anspruch genommen.
Wenn Sie noch keinen Zugang zum Elternportal beantragt haben, sind folgende Schritte notwendig:
1. Je nach Alter Ihres Kindes/Ihrer Kinder bzw. Jahrgangsstufe ist folgende Einwilligungserklärung abzugeben:
- Jahrgangsstufe 5-7: Einwilligung zur Datenverarbeitung (Eltern-Erklärung)
- Jahrgangsstufe 8-11: Einwilligung zur Datenverarbeitung (Schüler 14-18 Jahre)
- ab Jahrgangsstufe 12: Einwilligung zur Datenverarbeitung (Volljährige Schüler)
Erreicht Ihr Kind in den nächsten Schuljahren die Jahrgangsstufe 8 oder 12, so erhält es zu Schuljahresbeginn die jeweilige Einwilligungserklärung in Papierform (auch wenn das Kind erst im Laufe des Schuljahres 14 bzw. 18 Jahre alt wird). Sie müssen also nicht selbst an die Abgabe weiterer Formulare in den kommenden Schuljahren denken!
Eltern mit Schülern in der 5. Jahrgangsstufe bekommen die notwendigen Unterlagen in Papierform bei der Schuleinschreibung bzw. auf dem Postweg zugesandt.
2. Nach Abgabe der jeweiligen Einwilligungserklärung erhalten die Eltern für jedes angemeldete Kind ein eigenes Schreiben mit den Zugangsdaten und einer Erläuterung, wie sie sich für das Elternportal unter der Adresse https://olchigym.eltern-portal.org einloggen können.
Wie richte ich meinen Zugang zum Elternportal ein?
Nachdem Sie die Zugangsdaten zum Elternportal erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Elternportal auf unter https://olchigym.eltern-portal.org
- Für Ihre Erstanmeldung wählen Sie dort den Link [Registrieren]. Dort geben Sie Ihre E-Mail-Adresse (dies ist Ihr Benutzername) und die mitgeteilte Start-PIN ein.
- Sie erhalten daraufhin eine E-Mail, die einen Link zum Eltern-Portal enthält. Folgen Sie bitte den auf dieser Seite aufgeführten Hinweisen. Zur Erleichterung Ihres Zugangs empfehlen wir, sich die obige Internetadresse in den Favoriten Ihres Browsers zu speichern.
- Weitere Ihrer Kinder, die unsere Schule besuchen, können Sie mit deren Start-PIN später Ihrem registrierten Zugang hinzufügen (oben rechts: Einstellungen - Kind hinzufügen --> weitere PIN eingeben).
Hilfestellung bei Problemen
Um Missbrauch zu vermeiden, verfällt die mitgeteilte Start-PIN nach einigen Wochen, wenn Eltern sich keinen Zugang zum Elternportal einrichten oder das Elternportal über einen längeren Zeitraum nicht nutzen. Dann ist die Vergabe einer neuen Start-PIN notwendig.
Für die Vergabe einer neuen Start-PIN und in anderen Problemfällen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat (Frau Klein) unter der E-Mail-Adresse kontakt@gymolching.de. Bitte teilen Sie uns kurz die Problemstellung mit und Vor- und Nachname sowie Klasse Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Sie erhalten dann per E-Mail oder auf dem Postweg eine neue Start-PIN.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in der Regel aus Datenschutzgründen und um Missbrauch vorzubeugen keine telefonischen Anfragen oder Anfragen durch Ihre Kinder im Sekretariat bearbeiten können. Zudem muss zunächst geprüft werden, ob die notwendigen Einwilligungserklärungen in Papierform vorliegen. Dies kann insbesondere zu Ferienzeiten einige Tage in Anspruch nehmen.